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Digitale Kanzlei

Mit den "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" – kurz GoBD – hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Maßgaben für die digitale Buchführung und elektronische Archivierung vorgegeben. Die Richtlinien der GoBD werden immer wieder an die technische Entwicklung angepasst. Die Belege müssen revisionssicher, im Ursprungsformat und maschinell auswertbar abgelegt werden. Eine elektronische Rechnung einfach auszudrucken und abzuheften genügt schon lange nicht mehr. Die Finanzbehörde verfolgt das Ziel, den Papierbeleg vom weiteren Prozess auszunehmen und eine flächendeckende Digitalisierung der Betriebsprüfung zu schaffen.

Für eine individuelle Beratung zu den GoBD stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir unterstützen Sie Ihren Digitalisierungsprozess aufzubauen bzw. neu einzuführen. Ihre Buchführung digital umzustellen erfordert ein Umdenken und eine Änderung Ihrer internen Organisationsabläufe. Dabei arbeiten wir eng mit der DATEV zusammen, die mit der Cloud-Lösung DATEV Unternehmen online führend die Vorgaben der Finanzverwaltung umsetzt. Sprechen Sie uns gerne an!

DATEV Unternehmen online

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